Die Konsumtretmühle (Teil 1)

Viele Produkte gehen kaputt, weil sie mit Absicht kurzlebig gebaut werden, damit wir sie nachkaufen. Leider ist das öfters der Fall, als wir meinen.

Viele Produkte gehen kaputt, weil sie mit Absicht kurzlebig gebaut werden, damit wir nachkaufen. Leider ist das öfters der Fall, als wir meinen. Sagt ein Experte.

In der Konsumtretmühle laufen wir oft nicht freiwillig. Ein krasses Beispiel dafür ist der absichtlich eingebaute frühe Verschleiß von Produkten. Das Gerät geht kaputt, weil es Verschleißteile enthält, die früh brechen, was den Kunden zwingt, ein neues zu kaufen. Man nennt diese künstliche Kurzlebigkeit auch „geplante Obsoleszenz“. Ökonomen tun das als Nebenthema ab, es gibt aber Praktiker, die dem Phänomen auf den Grund gehen. Stefan Schridde ist so ein Experte, der die Tricks der Industrie kennt. Er organisiert Repair-Cafés, in denen defekte Geräte repariert werden können.

Dass es sich dabei nicht um eine griffige Verschwörungsvermutung handelt, zeigt die bislang umfangreichste deutsche Untersuchung zum Thema: die vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Studie „Einfluss der Nutzungsdauer von Produkten auf ihre Umweltwirkung“ des Öko-Instituts und der Universität Bonn (2016). Die Zahlen sind eindeutig. Bei Flachbildfernsehern wurden bis 2012 über 60 Prozent aller noch funktionstüchtigen Geräte durch neue ersetzt, die durchschnittliche Erstnutzungsdauer sank auf 5,6 Jahre — gegenüber 10 bis 12 Jahren bei alten Röhrengeräten. Bei Großgeräten wie Waschmaschinen, Trocknern und Kühlschränken stieg der Anteil der Geräte, die wegen eines Defekts innerhalb von fünf Jahren ersetzt werden mussten, zwischen 2004 und 2012 von 3,5 auf 8,3 Prozent. Wichtig für die Einordnung: Die Studie selbst konnte in ihrer ersten Phase keine direkten Beweise für gezielt eingebaute Schwachstellen liefern — das betont auch das Umweltbundesamt in seinem eigenen Faktencheck bis heute. Der Trend zu kürzeren Nutzungsdauern und steigenden Frühausfällen ist damit statistisch belegt, der Nachweis der Absicht dahinter bleibt methodisch schwer zu führen. Genau deshalb wiegen dokumentierte Einzelfälle mit nachgewiesener Absicht so schwer.

Die Nutzungsdauer vieler Produkte wird künstlich verkürzt, damit die Konsumenten neue Produkte nachkaufen müssen – KI generiertes Bild

In der „Welt“ erklärte Schridde die eingebauten Fehler bei elektrischen Zahnbürsten, Druckern und Laptops, und wie man sie erkennt. Die Nutzungsdauer der Geräte wird beschränkt, indem die Hersteller Schwachstellen einbauen. Bei Elektrozahnbürsten oder Handys ist das oft der Akku. Er wird auf wenige Ladezyklen ausgelegt und dann so fest mit den Geräten verklebt, dass ein einfacher Austausch unmöglich ist. Laptop-Gehäuse aufzubekommen, wird ebenfalls unnötig erschwert, so verwendet Apple ganz spezielle „Pentalob“-Schrauben mit einem fünflappigen Schraubkopf, den kein Heimwerker besitzt. Akkus bei Laptops auszutauschen ist ebenfalls selten möglich, die Reparatur beim Hersteller ist dann oft so teuer, dass die Kunden ein neues Laptop kaufen.

Bei Handmixern oder Kaffeemaschinen werden Kunststoff-Zahnräder mit geringer Robustheit verwendet, obwohl robustere nur geringfügig teurer wären. Die Hersteller verbauen sie dann so fest im Gehäuse, dass sie nicht tauschbar sind. Bei Druckern ist es oft die Elektronik, die eingebaute Schwachstellen hat. Sie senden vermeintliche Fehlermeldungen, obwohl es gar keinen Fehler gibt. Oft hilft es, die Zähler zurückzusetzen, damit das Gerät wieder einwandfrei läuft. Aber wer kennt die Tricks schon und wie man sie behebt? Es kommt oft vor, dass der Drucker meldet, die Kartusche sei leer, obwohl sie noch für viele Seiten reichen würde. So können die Hersteller mehr Tinte verkaufen — oder mit Tintenpatronen arbeiten, die nicht nachgefüllt werden können bzw. sich zwischen Modellen desselben Herstellers unterscheiden.

Dass genau dieser Trick keine Einzelmeinung ist, zeigt sich gerade jetzt vor einem französischen Gericht. Frankreich hat geplante Obsoleszenz bereits 2015 als eigenen Straftatbestand definiert (Art. L.441-2 Code de la consommation): strafbar macht sich, wer absichtlich Maßnahmen ergreift, um die Lebensdauer eines Produkts zu verkürzen und den Austausch zu beschleunigen. Auf dieser Grundlage eröffnete die Pariser Staatsanwaltschaft 2017 nach einer Anzeige der Verbraucherorganisation HOP (Halte à l’obsolescence programmée) ein Verfahren gegen Epson — wegen exakt der Masche, die Schridde beschreibt: Patronen, die als leer angezeigt werden, obwohl noch Tinte vorhanden ist, sowie Tintenauffangschwämme, die den Drucker vorzeitig blockieren. Nach acht Jahren Ermittlung fand Anfang Juli 2026 die erste Anhörung statt. Ein Urteil steht noch aus, doch den Verantwortlichen drohen bis zu zwei Jahre Haft, dem Unternehmen eine Geldstrafe ab 300.000 Euro oder bis zu 5 Prozent des Jahresumsatzes — ein Verfahren mit Signalwirkung für die gesamte Branche.

Auch bei Apple hatte der Vorwurf, Software drossle gezielt ältere Geräte, bereits ein handfestes juristisches Nachspiel. Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM verhängte 2018 eine Strafe von 10 Millionen Euro gegen Apple und 5 Millionen Euro gegen Samsung, weil Software-Updates gezielt die Leistung älterer iPhones und Galaxy-Note-Geräte drosselten und so frühere Neukäufe provozierten — die erste erfolgreiche behördliche Entscheidung gegen geplante Obsoleszenz überhaupt. In Frankreich verhängte die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde DGCCRF im Februar 2020 eine weitere Strafe von 25 Millionen Euro gegen Apple, weil das Unternehmen die heimliche Drosselung von iPhone 6, SE und 7 per iOS-Update gegenüber Kunden verschwiegen hatte. Apple akzeptierte die Strafe und beteuerte, die Drosselung habe nur die Akkulaufzeit verlängern sollen — nicht den Neukauf befördern.

Was Schridde 2023 noch als politische Forderung formulierte — staatliche Vorgaben, längere Garantien, freie Ersatzteile, ein Verbot des Verklebens von Akkus —, ist inzwischen zumindest teilweise Gesetz geworden. Die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ verpflichtet Hersteller, Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen bereitzustellen, Reparaturen nicht durch Vertragsklauseln oder technische Sperren zu blockieren, und schafft ein eigenständiges Reparaturrecht von sieben bis zehn Jahren je nach Produktkategorie. In Deutschland muss sie bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt sein. Ob damit tatsächlich weniger Geräte vorzeitig im Müll landen, wird sich erst an den Nutzungsdauer-Statistiken der kommenden Jahre zeigen — an denselben Kennzahlen also, die das Öko-Institut schon heute erhebt.

Wichtig wäre zudem die Stärkung der urbanen Reparaturkultur. Mittlerweile gibt es in Deutschland an die 1500 Standorte für Reparaturbetriebe, die einmal wöchentlich oder monatlich öffnen.

https://www.welt.de/wirtschaft/plus244625862/Reparatur-von-Drucker-oder-Laptop-Experte-enthuellt-Tricks-der-Hersteller.html

Umweltbundesamt / Öko-Institut: Faktencheck Obsoleszenz und Studie „Einfluss der Nutzungsdauer von Produkten auf ihre Umweltwirkung“ (2016, PDF) Qivive Rechtsanwälte: Geplante Obsoleszenz: Ermittlungen gegen Epson und Apple in Frankreich Winfuture: Epson steht vor Gericht: Erste Klage wegen geplanter Obsoleszenz Industriemagazin: Geplante Obsoleszenz: Apple und Samsung in Italien verurteilt Konsument.at: Apple: Frankreich verhängt Millionenstrafe Freshfields: Reparierbarkeit und Recht auf Reparatur – neue Pflichten für Verkäufer und Hersteller

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